Sie haben sich entschlossen, einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden und haben alle möglichen Blogs und Artikel gelesen und versuchen, sich selbst über die Anerkennung von Ausbildung und Beschäftigung zu informieren. Es gibt viele Informationen, aber noch mehr Konzepte, die für Sie neu sind, über die Regeln und Gesetze, die in Deutschland in Bezug auf Beschäftigung und Anerkennung von Bildung gelten. Die Blue-Card-Agency hat für Sie die 10 häufigsten Begriffe aus dem Bereich der Anerkennung von Bildungsabschlüssen und der Arbeitssuche in Deutschland zusammengestellt, die man leicht verwechseln kann und von denen Ihre Entscheidungen und Vorgehensweisen maßgeblich abhängen werden.

Approbation

Ein offizielles Dokument, eine Zulassung, die es Ihnen erlaubt, in Deutschland in einem der medizinischen Berufe zu arbeiten. In diesem Fall handelt es sich um medizinische Berufe diejenigen, die eine höhere Ausbildung erfordern, wie z. B. Pharmazeut oder Arzt.

Reglementierte Berufe

Um in einem reglementierten Beruf arbeiten zu dürfen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihre beruflichen Qualifikationen anerkannt werden. Solche Berufe sind in Deutschland z. B. Krankenschwestern, Ärzte oder Lehrer.

Nicht reglementierte Berufe

Dabei handelt es sich um Berufe, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, wie z. B. bei Ärzten, für die eine Approbation (Arbeitserlaubnis) erforderlich ist. Um eine Arbeit in einem nicht reglementierten Beruf zu finden, reicht es aus, eine berufliche Qualifikation zu besitzen. In Deutschland gelten alle Berufe, die im Rahmen einer dualen Ausbildung erlernt werden, als nicht reglementiert. Die Anerkennung der Ausbildung ist keine Voraussetzung für eine Beschäftigung. Sie haben jedoch einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren: Sie werden nicht abgewiesen, wenn Sie dies wünschen.

Sprachzertifikat

Für viele reglementierte Berufe sind nachweislich Deutschkenntnisse erforderlich. Dies geschieht durch das erfolgreiche Bestehen einer Sprachprüfung und den Erhalt eines Sprachzertifikats.

Es gibt sechs Sprachniveaus: A1-A2, B1-B2 und C1-C2, wobei A1 für Anfänger und C2 für Muttersprachler gilt.

Das Niveau orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die sprachlichen Anforderungen sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich. Informationen über diese Anforderungen können bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Berufsqualifikation

Dies gilt nur für klar definierte Berufe (z. B. Arzt). Die berufliche Qualifikation wird durch einen in Ihrem Land erworbenen Ausbildungsnachweis dokumentiert. Die berufliche Qualifikation kann auch durch eine einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden. Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Anerkennung ist möglich: • Berufsabschluss • Weiterbildungsnachweis • Approbation • Erlaubnis zur Berufsausübung • Erlaubnis zur Führen der Berufsbezeichnung Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Berufe, für die es keine Berufsqualifikation gibt. Zum Beispiel für Mathematiker oder Geologen. Sie müssen ihre Bildungszeugnisse bewerten lassen.

Anerkennung

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland bedeutet, dass eine außerhalb Deutschlands erworbene Qualifikation als gleichwertig mit einer in Deutschland vorhandenen Qualifikation anerkannt wird. Auf diese Weise wird die ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt.

Die Anerkennung kann vollständig, teilweise oder mangelnde erfolgen.

Im Falle einer teilweisen Anerkennung werden Sie aufgefordert, einen Kurs zu besuchen und/oder eine Prüfung abzulegen, um wesentliche Unterschiede zwischen den Berufen zu beseitigen. Wenn es keine Anerkennung gibt, müssen Sie einen Antrag stellen und das Anerkennungsverfahren durchlaufen, um sie zu erhalten.

Zeugnisbewertung

Für nicht reglementierte Berufe in Deutschland ist die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht erforderlich. Für diese gibt es eine Bewertung von Bildungsdokumenten. Der Antrag für dieses Verfahren muss bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gestellt werden. Als Ergebnis erhalten Sie eine Beschreibung Ihres Hochschulabschlusses und wie er in Deutschland verwendet werden kann.

Dolmetscher in Deutschland

Für die Übersetzung amtlicher Dokumente (Personalausweis, Geburtsschein oder Ehebescheinigung, Abschlusszeugnis, Diplom usw.) benötigen Sie einen Übersetzer. Häufig benötigen Sie neben der Übersetzung ins Deutsche auch eine Bestätigung, dass die Übersetzung korrekt ist. Dies geschieht in Form eines offiziellen Vermerks und der Unterschrift des Übersetzers auf dem übersetzten Dokument. In Deutschland kann diese Bestätigung nur von ermächtigten Übersetzern ausgestellt werden. Sie erhalten Gericht eine besondere Erlaubnis, dieses verfahren durchzuführen. Dieser Dolmetscher unterschiedlich heißen können: • vereidigter • gerichtlich bestellt • ermächtigter • öffentlich bestellt • beeidigter Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sie alle haben das Recht, die Echtheit der Übersetzung Ihrer Dokumente zu beglaubigen. Bitte beachten Sie: Manchmal werden Übersetzungen, die außerhalb Deutschlands angefertigt wurden, selbst von einem öffentlich bestellten Übersetzer, von den zuständigen Behörden nicht akzeptiert. Daher ist es ratsam, sich vor der Übersetzung bei derselben zuständigen Behörden zu erkundigen, ob Sie eine in Ihrem eigenen Land angefertigte Übersetzung vorlegen können. Alternativ dazu ist es besser, einen vereidigten Dolmetscher in Deutschland übersetzen zu lassen.

Aufenthaltstitel

Menschen aus Nicht-EU-Ländern benötigen einen Aufenthaltstitel, um nach Deutschland zu kommen und sich dort aufzuhalten. Das kann sein: • Vorübergehend: befristete Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Visum • Unbefristet: unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis In Deutschland ist die Ausländerbehörde für die Erteilung der Erlaubnis zuständig, in anderen Ländern sind es die deutschen Auslandsvertretungen.

Arbeitserlaubnis

Die offizielle Bezeichnung für diesen Begriff ist Beschäftigungsbewilligung. Sie wird von der Ausländerbehörde ausgestellt. Die Erlaubnis ist ein besonderer Stempel auf dem Aufenthaltstitel und ist obligatorisch, da sie ausländische Staatsangehörige dazu berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Bitte beachten Sie! Nur mit diesem Stempel in Ihrem Aufenthaltstitel können Sie in Deutschland arbeiten.

Wie gehe ich mit der Anerkennung meines Diploms und der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland um?

Das gesamte Verfahren von der Anerkennung des Diploms bis zur Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, einschließlich der Sammlung, Erstellung und Entgegennahme der relevanten Dokumente, kann von der BCA durchgeführt werden. Sie müssen nicht auf eigene Faust nach Informationen suchen, an der Richtigkeit Ihres Vorhabens zweifeln und den Umzug über mehrere Jahre hinauszögern. Wir müssen auch auf einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt: • Ohne einen anerkannten Abschluss können Sie kein Visum, keine Aufenthaltsgenehmigung und keine Blue Card erhalten. • Das Fehlen eines anerkannten Diploms ist der häufigste Grund für die Ablehnung eines Visums. • Die Anerkennung Ihres Diploms KANN und MUSS erfolgen, bevor Sie umziehen, bevor Sie eine Stelle suchen, zu Hause. • Die Zeit, die für die Anerkennung eines Diploms benötigt wird, schwankt zwischen 2 Wochen und 12 Monaten. Je nach Beruf und Region, in der Sie sich bewerben. • Tätigkeiten mit Sekundarschulabschluss ist auch NUR mit einem anerkannten Abschluss möglich. Weitere Informationen zur Anerkennung eines Diploms finden Sie in diesem Artikel. Über die Kosten unserer Dienstleistungen können Sie sich auf unserer Website in diesem Bereich informieren.