Wie kann ein Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten? Wie kann ein hochqualifizierter Spezialist einen ständigen Wohnsitz bekommen? Was sind die Besonderheiten bei der Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis für Kinder und Ehegatten?
In diesem Artikel beantwortet die BCA alle Fragen zu den Besonderheiten des unbefristeten Aufenthalts im Land und Sie erfahren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit dies möglich wird.

Aufenthaltsgenehmigung, ständiger Wohnsitz und DA-EU: Was ist das Wesentliche und was ist der Unterschied?

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist eine befristete Erlaubnis für ausländische Staatsangehörige, sich länger als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten. Eine Aufenthaltsgenehmigung begrenzen also die Dauer Ihres Aufenthalts. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren ausgestellt. Die Fristen hängen von einer Reihe von Faktoren ab: Region, Beruf, Arbeitgeber, das Recht, die unternehmerische Tätigkeit ausüben, Familienbande, usw.
Der ständige Wohnsitz oder Niederlassungserlaubnis (NE) ist ein Status, der es Ihnen erlaubt, auf unbestimmte Zeit in Deutschland zu leben. In den meisten Fällen ist eine gültigere Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
Mit der Erteilung des ständigen Wohnsitzes hat ein Ausländer alle Rechte der deutschen Staatsangehörigen, mit Ausnahme des Wahlrechts und des Rechts, ein öffentliches Amt zu bekleiden.
Es ist wichtig, zwischen ständiger Wohnsitz und der Aufenthaltstitel in der Europäischen Union, die auf Deutsch „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU“(Kurzform DA-EU) heißt, zu unterscheiden. Es ist das Recht eines ausländischen Staatsangehörigen, im gesamten Europäischen Union zu leben und zu arbeiten. Wichtig: Sie darf nicht mit dem deutschen ständigeren Wohnsitz verwechselt werden! Darüber werden wir in einem separaten Artikel berichten.

Bedingungen für die Erteilung eines ständigen Wohnsitzes

Sie müssen auf die wichtigste Besonderheit des Verfahrens achten. Es gibt 6 verschiedene Status für einen langfristigen Aufenthalt: Visum Typ D – Aufenthaltsgenehmigung – Niederlassungserlaubnis – DA-EU – deutsche Staatsangehörigkeit – europäische Staatsangehörigkeit. Sie sind untrennbar miteinander verbunden, und man kann das nächste nicht ohne das vorherige erhalten. Beispielweise ist es nicht möglich, sofort nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie zuvor keine befristete Aufenthaltsgenehmigung hatten. Die Anforderungen und Bedingungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind für verschiedene Arten von Ausländern unterschiedlich. Gehen wir der Sache auf den Grund.

Nach § 9 AufenthG muss ein Ausländer, um einen unbefristeten Aufenthalt zu erhalten, folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Sie leben seit mindestens fünf Jahren mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und haben das Land seit mehr als einem Jahr nicht verlassen.

• Sie haben ein regelmäßiges Einkommen. Gleichzeitig sollten weder der Antragsteller noch seine Familienangehörigen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.

• Sie haben eine Wohnung mit mindestens 12 m2 pro Familienmitglied.

• Sie müssen 60 Monate lang regelmäßig Beiträge in einen Pensionsfonds einzahlt haben.

• Deutschkenntnisse müssen mindestens auf B1-Niveau vorliegen.

• Kennen Sie die Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung und der Gesetzgebung des Landes, in dem Sie leben wollen.

Gleichzeitig sollte der Antragsteller keine Probleme mit dem deutschen Recht haben.

Besondere Merkmale:

Um eine alternative Aufenthaltstitel (DA-EG) zu erhalten, ist ein einjähriger Aufenthalt außerhalb Deutschlands und der EU und ein fünfjähriger Aufenthalt innerhalb der EU-Grenzen (nicht unbedingt in Deutschland) zulässig.

Auch darf der Antragsteller die erforderlichen Beiträge an einen Pensionsfonds nicht leisten, sofern er einen Vertrag mit einem privaten Fonds abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Vertrags wird ihm oder ihr eine Rente garantiert, die mindestens der festgelegten Höhe entspricht.

Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, die mit dem Ständigen Aufenthaltstitelinhaber abwandern, ziehen im Rahmen der Familienzusammenführung um.

Verkürzte Fristen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Für die folgenden Kategorien von Ausländern können sich die Fristen ändern:

Inhaber der Blauen Karte. Nach 33 Monaten können sie einen ständigen Wohnsitz beantragen. Und nach 21 Monaten, wenn sie mindestens über B1-Sprachkenntnisse verfügen.

Fachkräfte ohne Blaue Karte mit Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1. Nach 4 Jahren Beschäftigung können sie die Niederlassungserlaubnis bekommen.
Bewerber, die einen akademischen Grad der deutschen Universität erworben haben. Sie können 24 Monate nach erfolgreichem Studienabschluss eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Ausländer, die mit deutschen Staatsangehörigen (Eltern, Kind oder Ehepartner) zusammenleben, können nach drei Jahren der häuslichen Gemeinschaften einen Antrag stellen. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, einen Nachweis über die Rentenleistungen vorzulegen.

Um eine Niederlassungserlaubnis innerhalb eines kürzeren Zeitraums zu beantragen, müssen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde einreichen. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung des Antrags ein bis sechs Monate.

Dokumente für den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie sich entschließen, den nächsten Schritt zu tun und bei der Ausländerbehörde den Wechsel von der Aufenthaltsgenehmigung zur Niederlassungserlaubnis zu beantragen, müssen Sie sich um das korrekt zusammengestellte Dokumentpaket kümmern. Das Hauptpaket muss Folgendes enthalten:

• Antrag

• Reisepass

• Biometrisches Foto 35x45mm.

• Krankenversicherung

• Sprachzertifikat zum Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 – B1

• Nachweis des Wohnsitzes und der Größe der Wohnung

• Dokument, das Ihr Recht auf Arbeit in Deutschland bestätigt

Die Erstellung zusätzlicher Dokumente hängt von der Kategorie des Antragstellers ab. Für die verschiedenen Kategorien können sie unterschiedlich sein.
Um Fehler zu vermeiden, Zeit und Geld zu sparen und das Verfahren zu vereinfachen, können Sie die Hilfe unserer Agenturspezialisten in jeder Phase des Verfahrens zur Anmeldung der ständigen Aufenthaltstitel in Anspruch nehmen. Die Blue-Card-Agency kann Ihnen bei allem helfen, von der Beratung, Unterstützung und Übersetzung bis hin zur Beschaffung und Bearbeitung von Dokumenten. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei allen Fragen, die Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland haben.