Wer kann während dieses Zeitraums ein Visum beantragen? Wie lauten die Regeln und Bedingungen für die Erteilung? Und ist es möglich, zum jetzigen Zeitpunkt einen Umzug nach Deutschland zu erwägen?
Die Blue Card-Agency beantwortet Ihre Fragen in diesem Artikel.
Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen, die ein Visum beantragen können.
Derzeit ist die Erteilung von Visa in Ausnahmefällen für folgende Personen vorgesehen:
• Medizinisches und wissenschaftlich-medizinisches Personal, Vertreter des Altenpflegepersonals;
• Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft;
• Arbeiter im Transport- und Warenverkehr;
• Seeleute, die sich auf dem Flughafen aufhalten, um in ein Drittland oder in den Abfahrtshafen eines Schiffes zurückzukehren;
• Diplomaten in Erfüllung ihrer Pflichten, Personal von internationalen Organisationen, militärisches Personal;
• Transitreisende (die durch das Land reisen);
• Studenten, wenn ihr Studium nicht im Ausland durchgeführt werden kann;
• Personen, die eine qualifizierte Berufsausbildung machen;
• Teilnehmer an Qualifikationsveranstaltungen, um ihre im Ausland erworbene Ausbildung anerkennen zu lassen;
• Schüler, die mindestens 6 Monate lang eine Schule besucht haben, und für die Teilnahme an einem Schüleraustausch für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten;
• Einreise zur beruflichen Weiterbildung und praktischen Tätigkeit für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten;
• Ärzte, die ein Praktikum absolvieren, um eine Stelle in einer bestimmten medizinischen Einrichtung zu finden;
• Au-pair und Freiwillige für einen Mindestzeitraum von 6 Monaten;
• Teilnehmer in Sprachkursen mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 6 Monaten und einer Bestätigung des Organisators, dass der Kursteilnehmer persönlich
anwesend sein muss.
Ausländische Staatsangehörige, die eine private Reise nach Deutschland planen, können ein Visum beantragen, wenn:
• beabsichtigen, Drittstaatsangehörige und Angehörige der „Hauptfamilie“ (eingetragene Lebenspartner, Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von EU-Bürgern, Deutschen, Liechtensteinern, Schweizern, Norwegern oder in Deutschland aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zu besuchen;
• Notsituationen in der Familie: Geburt, Hochzeit, Tod oder Beerdigung usw.;
• Der Drittstaatsangehörige beabsichtigt, einen Partner in Deutschland zu besuchen, mit dem er keinen Ehevertrag oder eine Ehe gleichgestellte Partnerschaft hat. Der
einladende Partner muss ein Staatsangehöriger der EU, Deutschlands, Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens oder ein Drittstaatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht in Deutschland sein.
Darüber hinaus werden folgende Anträge auf Erteilung von Visa für Deutschland berücksichtigt:
• Familienzusammenführung;
• Anträge von Rückkehrern und Personen, die in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit hatten;
• Anträge von Spezialisten und hochqualifizierten Arbeitnehmern in diesen Kategorien:
• Fachleute mit einer Bewerbung;
• Wissenschaftler, Forschungspersonal und Fremdsprachenlehrer;
• Berufsreisende und Inhaber einer ICT-Karte;
• Führungskräfte und Spezialisten von Unternehmen sowie Mitarbeiter führender Positionen;
• Profisportler und Cybersportler für Wettbewerbe (einschließlich Kampfrichter, Referee und Begleitpersonal)
• Bauunternehmer für die Ausführung von Bestellungen aus dem Material des Kunden;
• IT-Fachleute;
• Unternehmern;
• Teilnehmer an Messen und Konferenzen.
Umzug nach Deutschland während der Quarantänezeit:
Eine Frage, die derzeit alle interessiert, die einen Umzug nach Deutschland planen: Ist es möglich, während der Quarantänezeit ein Arbeitsvisum oder einen ständigen Wohnsitz zu erhalten?
Anträge an Visastellen werden derzeit nur in den oben genannten Ausnahmefällen angenommen. Jede Situation ist individuell und hat ihre eigenen Besonderheiten, und die Spezialisten der Blue Card-Agency helfen Ihnen, die Antworten auf Ihre Fragen zu finden.